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§ 1 Vertragsgegenstand
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(1)
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Erstellung einer Werbeanzeige für die Internetpräsenz – www.hochzeitsleitfaden.de
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(2)
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Schaltung einer Werbeanzeige des Auftraggebers auf der Internetpräsenz (www.hochzeitsleitfaden.de) des Auftragnehmers inklusive der Verlinkung auf
die Internetpräsenz des Auftraggebers.
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§ 2 Vertragsabschluss
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(1)
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Jeder Auftrag wird nach Vertragsschluss mit dem Multimedia Atelier Oehrl rechtsverbindlich.
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§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
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(1)
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Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber eine Werbeanzeige, mittels vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials, grafisch gestalten
und programmiertechnisch umsetzen.
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(2)
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Der Auftragnehmer stellt die Schaltung der für den Auftraggeber erstellten Werbeanzeige und deren Verlinkung zur Internetpräsenz des Auftraggebers
auf seiner Internetpräsenz für 12 Monate zur Verfügung.
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§ 4 Pflichten des Auftraggebers
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(1)
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Der Auftrageber stellt dem Auftragnehmer sämtliche, in der Werbeanzeige einzubindenden und zu verarbeitenden Inhalte zur Verfügung, die von dem
Auftragnehmer zur Erstellung der Werbeanzeige des Auftraggebers verwertet werden sollen. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Die vollständige und korrekte Datenablieferung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages. Die Frist
hierfür beträgt 14 Werktage nach Vertragsabschluss. Entstehende Kosten durch Zusendung des zu verwenden Material werden vom Auftraggeber
übernommen und erfolgen auf eigene Gefahr.
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(2)
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Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten gehören sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.
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(3)
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Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass sämtliche Inhalte, die dieser ihm zur Verfügung stellt, frei benutzt und bearbeitet
werden können. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Inhalten beruhen.
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§ 5 Abnahme
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(1)
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Nach Fertigstellung der im § 3 genannten Leistungen des Auftragnehmers, ist der Auftraggeber zur sofortigen Abnahme der jeweilig
erbrachten Dienstleistung des Auftragnehmers verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
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(2)
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Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten, die Verantwortung für deren Richtigkeit.
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(3)
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Entsprechen die fertig gestellten und erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nicht den vertraglichen Vorgaben, so wird der Auftraggeber
dem Auftragnehmer die Kritikpunkte unverzüglich mitteilen und mit dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer
die Korrekturen vorzunehmen sind.
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§ 6 Vergütung
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(1)
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Für die in § 3 genannten Leistungen vereinbaren die Parteien eine Pauschalvergütung in Höhe von 102 EUR für 12 Monate ab Vertragsabschluss.
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§ 7 Zahlungsmodalitäten
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(1)
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Die gemäß § 6 vereinbarte Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung.
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(2)
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Betrag in Höhe von 102 EUR mit Vertragabschluss in Rechnung zu stellen.
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(3)
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Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen zu zahlen.
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(4)
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Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu erheben.
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§ 8 Gewährleistung und Haftung
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(1)
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Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht v
erpflichtet, auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
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(2)
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Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtverstöße zur Verantwortung ziehen wollen, die aus den Inhalten der Werbeanzeige
resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer
die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
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§ 9 Fertigstellung der Dienstleistungen
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(1)
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Zur Fertigstellung der vereinbarten Dienstleistungen des Auftragnehmers vereinbaren die Parteien ein Zeitraum von 14 Werktagen, nach Zusendung
und Erhalt des vom Auftraggeber zu stellenden Materials der Werbeanzeige.
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(2)
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Der in Absatz 1 vereinbarte Zeitraum ist für den Auftragnehmer nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann,
die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß § 4
dieses Vertrages.
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§ 10 Korrekturabzüge und Freigabe
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(1)
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Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der bestätigten Abzüge für die Veröffentlichung. Das Multimedia Atelier
berücksichtigt sämtliche Korrekturwünsche des Auftraggebers, die diesem innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden.
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(2)
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Der Auftraggeber hat nach erteilter Freigabe zur Veröffentlichung keinen Anspruch auf Zahlungsminderung.
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§ 11 Nutzungsrechte
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(1)
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Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte an seinen Arbeiten ein, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
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(2)
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Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen seine Arbeiten nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen der Arbeiten, sind unzulässig.
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(3)
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, z.B. den vom Auftragnehmer erstellten Quelltext der HTML-Seite seiner Werbeanzeige eigenmächtig zu
vervielfältigen oder zu kopieren, dies gilt ebenfalls für mögliche anschließende Änderungen des Quelltextes ohne Erlaubnis des Auftragnehmers
um diesen für andere Zwecke nutzen zu können.
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§ 12 Reklamation
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(1)
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Reklamationen, die sich auf den Farb- und Tonwertaufbau der Anzeige beziehen, können nicht anerkannt werden.
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§ 13 Distanzierungserklärung
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(1)
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Für alle weiterführenden Links von der Homepage des Auftragnehmers gilt, für Inhalt, Betreiber und Nutzer dieser Websites ist der Auftragnehmer
nicht verantwortlich. Er weißt ausdrücklich darauf hin, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat.
Deshalb distanziert sich das Multimedia Atelier hiermit ausdrücklich von allen Inhalten gelinkter Seiten auf seiner Homepage!
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§ 14 Freistellungen
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(1)
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Eine Mindestzahl an Usern des Internetangebots des Multimedia Atelier kann nicht zugesagt werden und ist nicht Vertragsgrundlage.
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(2)
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Preisminderungen bezüglich sinkender Besucherzahlen oder eines Serverausfalls sind ausgeschlossen.
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(3)
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Jegliche Haftung des Multimedia Atelier gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz, die kein vom Multimedia Atelier zu vertretendes
Verschulden voraussetzt, ist ausgeschlossen.
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(4)
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Mängel der Darstellung, die nicht auf einer Störung des vom Multimedia Atelier oder deren Erfüllungsgehilfen betriebenen Hard- oder Software
beruhen, sind vom Multimedia Atelier nicht zu vertreten und begründen daher keinerlei Haftung des Multimedia Ateliers.
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(5)
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Mögliche im Vertrag festgehaltene Platzierungswünsche von Grafiken oder Texten außerhalb der Anzeige sind für das Multimedia Atelier
nicht bindend und werden je nach Präsentationsplatz und Ermessen des Multimedia Ateliers umgesetzt.
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(6)
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Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet das Multimedia Atelier nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe.
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§ 15 Leistungsstörungen
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(1)
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Kann ein Auftrag aus Gründen nicht durchgeführt werden, die das Multimedia Atelier nicht zu vertreten hat (z. B. aus technischen Gründen),
insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern und der Gleichen, so wird die Durchführung des Auftrages
schnellstmöglich nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftragnehmer zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt
der Vergütungsanspruch des Multimedia Atelier gegenüber dem Auftraggeber bestehen.
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(2)
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Bei Betriebsstörungen oder in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Beschlagnahme, Verfügung, Verkehrsstörung und der Gleichen, sowohl in den
Räumlichkeiten des Multimedia Ateliers als auch in fremden Betrieben Dritter, auf welche das Multimedia Ateliers keinen Einfluss hat, besteht
kein Anspruch auf Preisminderung.
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§ 16 Vertragsdauer/Kündigung
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(1)
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Verträge enden mit dem Ablauf der dafür vereinbarten Dauer ohne Kündigung.
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(2)
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Eine vorzeitige Kündigung ist vom Auftraggeber jederzeit möglich. Auf die anteilige Rückerstattung des Entgeltes hat der Auftraggeber keinen Anspruch.
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§ 17 Salvatorische Klausel
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(1)
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Der Vertrag bedarf der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende Vertragsänderungen. Auf dieses
Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
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(2)
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit nach Vertragsschluss durch einen später eintretenden
Umstand verlieren, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses
Vertrages gilt an Stelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Die vorab genannten Bestimmungen gelten entsprechend dem Fall, sollte sich der Vertrag möglicherweise als Lückenhaft erweisen. § 139
BGB gilt als ausgeschlossen.
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§ 18 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
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(1)
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Erfüllungsort ist Ohrdruf.
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(2)
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Die mit dem Multimedia Atelier geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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(3)
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Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, Gotha.
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